
SERENYS
2012-03
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• BESCHICHTUNG
Durch die hochwertige Oberflächenveredelung ist ein optimaler Korrosionsschutz gewährleistet. Sollte die
Beschichtung durch Kratzer o.ä. einmal beschädigt worden sein, so bessern Sie die Stelle mit einem
beim Fachhändler erhältlichen Lackstift aus. Ein gelegentliches Fetten der beweglichen Teile (siehe auch
Abschnitt "Wartung") sorgt dafür, dass Sie lange Freude an Ihrem Rollstuhl haben werden.
Zur Pflege der Chromteile genügt zunächst ein trockenes Abreiben. Matte Stellen oder stark haftenden
Schmutz beseitigen Sie am besten mit einem entsprechenden Marken-Chromputzmittel. Ein leichtes
Einfetten der Stahlteile mit Vaseline vermeidet ein frühzeitiges Mattwerden der Verchromung.
Damit der Erhaltungszustand Ihres Rollstuhles auf lange Sicht gewährleistet ist, empfehlen wir Ihnen,
Ihren Rollstuhl einmal jährlich von Ihrem Fachhändler inspizieren zu lassen. Im Abschnitt "Serviceplan"
können Sie sich diese Inspektionen bestätigen lassen.
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Für Schäden/Verletzungen, die durch mangelnde Wartung und Pflege entstehen, haftet der
Hersteller nicht.
DESINFEKTION
Die Desinfektion Ihres Rollstuhles kann nur von einer Hygienefachkraft oder von einer durch die
Hygienefachkraft eingewiesenen Person durchgeführt werden.
Alle am Rollstuhl befindlichen Teile können durch eine Scheuerdesinfektion behandelt werden.
Grundsätzlich werden alle Oberflächen eines Systems oder eines Produktes vor der Weitergabe an einen
anderen Nutzer desinfiziert, oder bei Bekannt werden von infektiösen Vorkommnissen des Nutzers,
wobei die Maßnahmen des Bundesseuchengesetzes (BSeuchG) berücksichtigt werden müssen.
Die Anwendung von Desinfektionsmitteln unterliegt autorisiertem Fachpersonal, das auf die
Funktionsweise und Anwendung von Desinfektionsmitteln geschult worden ist.
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Verwenden Sie geeignete Schutzkleidung, da die Desinfektionslösung bei Hautkontakt
Reizungen auslösen kann. Achten Sie hierfür auch auf die Produktinformationen der jeweiligen
Lösungen.
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Die Anwendung nicht autorisierter Personen geschieht auf eigene Gefahr.
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Schäden und Verletzungen, die durch unsachgemäße Handhabung der Desinfektion entstanden
sind, unterliegen nicht der Haftung des Rollstuhlherstellers.