Verpackungsentsorgung
Entsorgung der Altgeräte
Verpackungen und Packhilfsmittel von
Neckermann Elektro-Großgeräten sind
mit Ausnahme von Holzwerkstoffen
recyclingfähig und sollen grundsätzlich
der Wiederverwertung zugeführt
werden.
– Verpackungen von Großgeräten
können Sie bei der Anlieferung
der Geräte unseren Vertrags-
spediteuren zurückgeben. Diese
veranlassen dann die Weitergabe
zur Verwertung bzw. Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch ge-
macht haben, empfehlen wir Ihnen:
–
Papier-, Pappe- und Wellpappever-
packungen sollten in die ent-
sprechenden Sammelbehälter
gegeben werden.
– Kunststoffverpackungsteile sollten
ebenfalls in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter gegeben werden.
Solange solche in Ihrem Wohnge-
biet noch nicht vorhanden sind,
können Sie diese Materialien zum
Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind bei
Neckermann nur recyclingfähige
Kunststoffe zugelassen, z.B.:
PE PP PS
In den Beispielen steht
PE für Polyethylen** 02
=
PE-HD
04
=
PE-LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
4
02** 05 06
Das Altgerät ist vor der Verschrottung
funktionsuntüchtig zu machen, d. h.
das Netzkabel muss entfernt werden.
Ebenso muss der Türverschluss un-
brauchbar gemacht werden, damit
Kinder sich nicht selbst einschließen
können.
Alle Kunststoffteile des Geräts sind
mit international genormten Kurz-
zeichen gekennzeichnet. Somit ist bei
der Geräteentsorgung eine Trennung
nach sortenreinen Kunststoffabfällen
für umweltbewusstes Recycling mög-
lich.
Bitte erfragen Sie in Ihrer Gemeinde-
verwaltung die zuständige Entsor-
gungsstelle.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer
Kennzeichnung wiederverwertbar.
Zum Zerlegen der Altgeräte sind
Standardwerkzeuge (Kreuzschlitz-
Schraubendreher, Hammer) ausrei-
chend.
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