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Garantiebedingungen
Österreich
1. Für AEG Hausgeräte leisten wir unter den nachstehenden Bedingungen Garantie. Durch diese
Garantie werden Ansprüche des Endabnehmers gegen den Händler (im Sinne des Konsument-
enschutzgesetzes) aus dem Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, für emaillierte Innenkessel der Heißwasserspeicher weitere
24 Monate, und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes.
Bei gewerblicher Nutzung von Hausgeräten und bei Nutzung von Waschgeräten in
Gemeinschaftsanlagen ist die Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die von uns erbrachten Garantieleistungen nicht verlängert.
3. Der Garantieanspruch ist durch Rechnung oder ähnliche Unterlagen nachzuweisen.
4. Über Ort, Art und Umfang der Mängelbehebung entscheidet unser Kundendienst. Als Regelung gilt:
• Für Großgeräte (stationär betriebene Geräte) ist unsere nächstgelegene Kundendienststelle zu
benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der
Kundendienst-Werkstatt durchgeführt.
• Kleingeräte (nicht stationär betriebene Geräte) sind ohne Fremdeingriff an unsere
Kundendienststelle anzuliefern oder einzusenden.
Unser Kundendienst wird die Instandsetzung so rasch als möglich durchführen.
Die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht
berechnet. Innerhalb der ersten 6 Monate der Garantiezeit werden bei Instandsetzung die
Wegezeiten und Anfahrtskosten unseres Kundendienst-Personals, soweit diese im Zusammenhang
mit der Durchführung der Instandsetzung nach dieser Garantie anfallen, und die Kosten des bei
Werkstatt-Reparatur durchzuführenden Hin- und Rücktransportes nicht in Rechnung gestellt.
Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten werden alle Funktionsfehler, die nachweisbar trotz
vorschriftsmäßigem Anschluß, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen auf Fabrikations- oder Materialfehler
zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Während der weiteren Garantiezeit
von 24 Monaten werden Schäden an emaillierten Innenkesseln der Heißwasserspeicher entweder
durch Reparatur ohne Berechnung des Kessels, oder durch Austauschen des Gerätes gegen
Verrechnung einer Pauschale behoben. Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser
Garantie erfaßt, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des Hausgerätes unserem
Kundendienst angezeigt werden.
Schäden aufgrund chemischer und elektrochemischer Einwirkung des Wassers, sowie
Einregulierungs- und Umstellungsarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht unter
diese Garantie.
Transportschäden müssen - ensprechend den Bedingungen des Transporteurs - gegen den
Transporteur geltend gemacht werden.
Kosten von Dritten (insbesondere für Montage, Installation, usw.) werden von uns nicht
übernommen.
Bei Reparaturversuchen durch Unbefugte besteht kein Garantieanspruch.
Über die erbrachten Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche jeglicher Art bestehen nicht.
Ausgeschlossen sind alle Schadenersatzansprüche einschließlich Folgeschäden, sofern eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
6. Gerichtsstand hinsichtlich dieser Garantie ist Wien, soweit nicht aus zwingenden gesetzlichen
Gründen ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
Electrolux Hausgeräte Ges.m.b.H., Herziggasse 9, 1230 Wien