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4. Über Ort, Art und Umfang der Mängelbehebung entscheidet unser Kundendienst. Als
Regelung gilt:
Für Großgeräte (stationär betriebene Geräte) ist unsere nächstgelegene Kundendienstelle zu
benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der
Kundendienst-Werkstatt durchgeführt.
Kleingeräte (nicht stationär betriebene Geräte) sind ohne Fremdeingriff an unsere
Kundendienststelle anzuliefern oder einzusenden.
Unser Kundendienst wird die Instandsetzung so rasch als möglich durchführen. Die für die Reparatur
notwendigen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet. Innerhalb der ersten
6 Monate der Garantiezeit werden bei Instandsetzung die Wegezeiten und Anfahrtskosten unseres
Kundendienst-Personals, soweit diese im Zusammenhang mit der Durchführung der Instandsetzung
nach dieser Garantie anfallen, und die Kosten des bei Werkstatt-Reparatur durchzuführenden Hin-
und Rücktransportes nicht in Rechnung gestellt.
Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten werden alle Funktionsfehler, die nachweisbar trotz
vorschriftsmäßigem Anschluß, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen
sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Während der weiteren Garantiezeit von 24 Monaten
werden Schäden an emaillierten Innenkesseln der Heißwasserspeicher entweder durch Reparatur
ohne Berechnung des Kessels, oder durch Austauschen des Gerätes gegen Verrechnung einer
Pauschale behoben.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser Garantie erfaßt, wenn sie innerhalb von 4
Wochen nach Übergabe des Hausgerätes unserem Kundendienst angezeigt werden.
Schäden aufgrund chemischer und elektrochemischer Einwirkung des Wassers, sowie Einregulierungs-
und Umstellungsarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht unter diese Garantie.
Transportschäden müssen - ensprechend den Bedingungen des Transporteurs - gegen den Transpor-
teur geltend gemacht werden.
Kosten von Dritten (insbesondere für Montage, Installation, usw.) werden von uns nicht übernommen.
Bei Reparaturversuchen durch Unbefugte besteht kein Garantieanspruch.
Über die erbrachten Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche jeglicher Art bestehen nicht.
Ausgeschlossen sind alle Schadenersatzansprüche einschließlich Folgeschäden, sofern eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
6. Gerichtsstand hinsichtlich dieser Garantie ist Wien, soweit nicht aus zwingenden gesetzlichen
Gründen ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
Electrolux Hausgeräte Ges.m.b.H., Herziggasse 9, 1230 Wien.
Garantiebedingungen