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SICHERHEITSTECHNISCHE KONTROLLEN
Fristen: entsprechend den Herstellungsempfehlungen des medizintechnischen Gerätes.
Umfang: a) Sichtprüfung:
Gehäuse, Leitungen, Bedienelemente, Anzeigeeinrichtungen, Aufschriften, Zubehör, Bedienungsanleitung.
b) Funktionsprüfung:
Prüfung auf Funktionsfähigkeit (nach Bedienungsanleitung), auch Zusammengehörigkeit und gemeinsame
Verwendbarkeit von Gerät und Zubehör prüfen.
c) elektrische Prüfung:
Prüfung der elektrischen Sicherheit der Gerätekombination nach EN60601-1.
VERANTWORTLICHKEIT DES HERSTELLERS
Der Hersteller, Zusammenbauer, Errichter oder Einführer betrachtet sich nur dann für die Auswirkungen auf die
Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung des Gerätes als verantwortlich wenn:
die Montage, Erweiterungen, Neueinstellungen, Änderungen oder Reparaturen durch von ihm ermächtigte Perso-
nen ausgeführt werden, und
die elektrische Installation des betreffenden Raumes den Anforderungen der VDE-Bestimmungen entspricht,
das Gerät in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung angewendet wird.
Sämtliche Service-Arbeiten nach Ablauf der Gewährleistung werden gegen Kostenbelastung durchgeführt. Kontaktieren
Sie Ihren Händler.
TECHNISCHE BESCHREIBUNG
Auf Wunsch stellt der Lieferant Schaltpläne, Ersatzteillisten, Beschreibungen, Einstellanweisungen oder andere Infor-
mationen zur Verfügung, die dem entsprechend quali zierten technischen Personal des Anwenders beim Reparieren
von Geräteteilen, welche vom Hersteller als reparierbar bezeichnet werden, von Nutzen sind.
Der Einsatz von Zubehörteilen, die nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, kann die Sicherheit die-
ses Produktes und des gesamten Systems verringern.
Die Auswahl sollte unter Berücksichtigung der folgenden Hinweise erfolgen:
– Die Anforderungen an die Patientenumgebung müssen beachtet werden
– Das Zubehör muß den Sicherheitsanforderungen nach EN 60601-1 und/oder EN60601-1-1 entsprechen.
Die nachfolgend aufgeführten Transport- und Lagerbedingungen müssen gegeben sein:
Temperatur: -20°C - +60°C (-4°F - +140°F)
Feuchtigkeit: 90%RH oder weniger bei 40°C (104°F)
Atmospherischer Druck : 50 kPa - 106 kPa
Hinweis:Die oben genannten Transportbedingungen gelten für die Lagerung während des Transportes.
Akustisches Geräusch
Maschinenlärminformations-Verordnung - 3. GPSGV, der höchste Schalldruckpegel beträgt 70 dB(A) oder weniger
gemäss EN ISO 7779