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Verpackungsentsorgung
Entsorgung der Altgeräte
Das Altgerät ist vor der
Verschrottungfunktionsuntüchtig zu
machen, d. h. dasNetzkabel muss ent-
fernt werden. Eben-so muss der
Türverschluss unbrauchbargemacht
werden, damit Kinder sichnicht selbst
einschließen können.
Dieses Produkt darf am Ende
seiner Lebensdauer nicht über
den normalen Haushaltsabfall
entsorgt werden, sondern muss
an einem Sammelpunkt für das
Recycling von elektrischen und elek-
tronischen Geräten a/jointfilesconvert/834150/bgegeben wer-
den. Das Symbol auf dem Produkt,
der Gebrauchsanleitung oder der
Verpackung weist darauf hin.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer
Kennzeichnung wiederverwertbar. Mit
der Wiederverwendung, der stoffli-
chen Verwertung oder anderen
Formen der Verwertung von
Altgeräten leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutze unserer Umwelt.
Bitte erfragen Sie bei der
Gemeindeverwaltung die zuständige
Entsorgungsstelle.
Verpackungen und Packhilfsmittel von
Quelle Elektro-Großgeräten sind mit
Ausnahme von Holzwerkstoffen recyc-
lingfähig und sollen grundsätzlich der
Wiederverwertung zugeführt werden.
Verpackungen von Großgeräten
können Sie bei der Anlieferung
der Geräte unseren Vertrags-
spediteuren zurückgeben. Diese
veranlassen dann die Weitergabe
zur Verwertung bzw. Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch ge-
macht haben, empfehlen wir Ihnen:
Papier-, Pappe- und Wellpappever-
packungen sollten in die entsprechen-
den Sammelbehälter gegeben werden.
Kunststoffverpackungsteile sollten
ebenfalls in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter gegeben werden.
Solange solche in Ihrem Wohnge-
biet noch nicht vorhanden sind,
können Sie diese Materialien zum
Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind bei Quelle nur recy-
clingfähige Kunststoffe zugelassen, z.B.:
PE PP PS
In den Beispielen steht
PE für Polyethylen** 02 = PE-HD
04 = PE-LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
02** 05 06
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