Hinweis zur Verpackungsentsorgung
Entsorgung der Altgeräte
Das Altgerät ist vor Verschrottung
funktionsuntüchtig zu machen, d.h.
das Netzkabel muß entfernt werden.
Ebenso muß der Türverschluß unbrauch-
bar gemacht werden, damit Kinder
sich nicht selbst einschließen können.
Alle Kunststoffteile des Gerätes sind
mit international genormten Kurzzei-
chen gekennzeichnet. Somit ist bei
der Geräteentsorgung eine Trennung
nach sortenreinen Kunststoffabfällen
für umweltbewußtes Recycling mög-
lich.
Bitte erfragen Sie in Ihrer Gemeinde-
verwaltung die zuständige Entsor-
gungsstelle.
Auf besonderen Wunsch nehmen wir
bei Anlieferung des Neugerätes das
Altgerät gegen eine geringe Gebühr
sofort zurück.
6
Verpackungen und Packhilfsmittel von
Quelle-Elektro-Großgeräten sind mit
Ausnahme von Holzwerkstoffen re-
cyclingfähig und sollen grundsätzlich
der Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
– Verpackungen von Großgeräten
können Sie bei der Anlieferung der
Geräte unseren Vertragsspediteu-
ren zurückgeben. Diese veranlas-
sen dann die Weitergabe zur Ver-
wertung bzw. Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch
gemacht haben, empfehlen wir Ihnen:
– Papier, Pappe- und Wellpappever-
packungen sollten in die entspre-
chenden Sammelbehälter gegeben
werden.
– Kunststoffverpackungsteile sollten
ebenfalls in die dafür vorgesehe-
nen Sammelbehälter gegeben
werden. Solange solche in Ihrem
Wohngebiet noch nicht vorhanden
sind, können Sie diese Materialien
zum Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind bei Quelle nur
recyclingfähige Kunststoffe zugelas-
sen, z.B.:
In den Beispielen steht
PE für Polyäthylen** 02
^
=
PE-HD
04
^
=
PE-LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol