
Neu Installieren von Software 63
Verwenden
der
Systemwiederherstellung von Microsoft Windows
Die Windows-Betriebssysteme enthalten eine Systemwiederherstellung, mit
der Sie den Computer (ohne Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsdateien) in einen
früheren Betriebszustand zurückversetzen können. Die Verwendung der
Systemwiederherstellung kann nützlich sein, wenn Änderungen an der Hardware,
Software oder an den Einstellungen zu einem unerwünschten Betriebszustand
des Computers geführt haben. Informationen zur Systemwiederherstellung
finden Sie im Windows Hilfe- und Supportcenter (klicken Sie auf Start und
dann auf Hilfe und Support).
HINWEIS: Ihre Arbeitsdateien können durch die Systemwiederherstellung nicht
überwacht oder wiederhergestellt werden. Legen Sie regelmäßig Sicherungskopien
von allen Arbeitsdateien an.
Starten der Systemwiederherstellung
Microsoft Windows Vista:
1
Klicken Sie auf
Start
.
2
Geben Sie im Suchfeld das Wort
Systemwiederherstellung
ein
und drücken Sie die Eingabetaste.
ANMERKUNG: Möglicherweise wird das Fenster Benutzerkontensteuerung
angezeigt. Wenn Sie über Administratorrechte für den Computer verfügen,
klicken Sie auf Fortsetzen. Andernfalls bitten Sie Ihren Administrator, die
gewünschte Aktion fortzusetzen.
3
Klicken Sie auf
Weiter
und folgen Sie den Anweisungen auf dem
Bildschirm.
Microsoft Windows XP:
HINWEIS: Speichern und schließen Sie alle geöffneten Dateien und beenden Sie
alle aktiven Programme, bevor Sie den Computer in den früheren Betriebszustand
zurückversetzen. Ändern, öffnen oder löschen Sie keine Dateien oder Programme,
bis die Systemwiederherstellung vollständig a/jointfilesconvert/1641855/bgeschlossen ist.
ANMERKUNG: Wenn nach der Installation eines Gerätetreibers ein Problem
auftritt, versuchen Sie zunächst, das Problem mit der Rücksetzfunktion für
Gerätetreiber von Windows XP zu lösen (siehe „Rückkehren zu einer älteren
Version des Gerätetreibers“ auf Seite 58), oder installieren Sie den Treiber mit den
Drivers and Utilities Medien neu (siehe „Verwenden der Drivers and Utilities
Medien“ auf Seite 59).