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Garantie
Garantiert wird eine einwandfreie
Beschaffenheit der Geräte nach GS- und
VDE-Vorschriften.
Wir verpflichten uns, fristgemäß angezeigte
Mängel kostenlos zu beseitigen oder Ersatz
zu leisten.
Wir bitten, den Kaufbeleg sorgfältig
aufzubewahren, da der Garantieanspruch
nur gegen Vorlage bei einer zuständigen
Vertragswerkstatt geltend gemacht werden
kann.
1. Der Hersteller gewährt dem Käufer neben
der gesetzlichen Verkäufergewährleistung,
die gegenüber dem Verkäufer geltend zu
machen ist, eine vertragliche Garantie von 24
Monaten, ab dem Installationstag.
Von der Garantie sind Schäden an leicht
zerbrechlichen Teilen, wie z. B. Glas und
Kunststoff sowie Emailschäden oder
Lackschäden und Schäden an Glaskeramik-
flächen generell ausgenommen, soweit sie
nicht innerhalb einer Woche nach Beginn der
Garantiezeit angezeigt werden oder
nachweislich auf Fabrikations- oder Material-
fehler zurückzuführen sind.
2. Innerhalb der 24 Monate Herstellergarantie
wird der Hersteller auftretende Mängel
kostenlos beheben.
Ersetzte schadhafte Teile gehen in das
Eigentum des Herstellers über.
Berechtigte Ansprüche aus der Garantie sind
auf kostenlose Nachbesserungen be-
schränkt, wenn durch sie der Mangel ein-
wandfrei beseitigt werden kann, es sei denn,
dass dieses unmöglich oder unverhältnis-
mäßig ist. Unverhältnismässig sind Abhilfen,
die im Vergleich mit anderen unzumutbare
Kosten verursachen. Dies ist gegeben, wenn
die Kosten der Abhilfe höher sind als die
Kosten einer anderen Abhilfe. Der maximal
zugestandende Aufwand ist die Rück-
erstattung des Kaufpreises bzw. die
Wandlung des Kaufgegenstandes.
3. Die Herstellergarantie umfasst das ganze
Gerät ohne Glühlampe.
4. Von der Herstellergarantie werden die durch
den bestimmungsgemäßen Gebrauch
entstehenden Abnutzungserscheinungen
nicht erfasst.
5. Ansprüche aus der Garantie sollen
unverzüglich nach Feststellung bei einer
Vertragswerkstatt geltend gemacht werden.
Zwei Wochen nach Ablauf der Hersteller-
garantie können Ansprüche aus ihr nicht
mehr geltend gemacht werden.
6. Der Käufer hat durch den Kaufbeleg nach-
zuweisen, dass der Mangel innerhalb der
Garantiezeit aufgetreten ist.
7. Die Erfüllung der Ansprüche aus der Her-
stellergarantie erfolgt durch eine Vertrags-
werkstatt. Zur Reparatur anstehende Geräte
sind so zugänglich zu machen, dass eine
uneingeschränkte Handhabung durch die
Techniker möglich ist und keine Beschädi-
gungen an Möbeln, Bodenbelägen etc.
entstehen können.
8. Ansprüche können nicht erhoben werden,
wenn
- das Gerät nicht durch einen zugelasse-
nen Fachmann installiert und eingeregelt
worden ist,
- der Mangel durch unsachgemäße Be-
handlung des Gerätes, durch Nichtbefol-
gung der Gebrauchsanweisung und der
Installationsanweisung oder durch
äußere Einwirkung verursacht worden ist,
- das Gerät in seinen technischen Eigen-
schaften, insbesondere durch Einbau
fremder Teile, verändert wurde,
- Schäden durch Über- oder Unterspan-
nung verursacht werden.
9. Nicht erfasst von der Herstellergarantie sind
Ansprüche, die über die kostenlose Fehler-
beseitigung hinausgehen, insbesondere
Ansprüche auf Schadensersatz oder
Folgeschäden.
10. Der Gerichtsstand ist Dessau.
Prüfen Sie Ihr Gerät sofort nach Kauf auf das
Vorhandensein äußerer Beschädigungen und
zeigen Sie solche unverzüglich dem Verkäufer
oder einer Vertragswerkstatt an.
Eine verspätete Anzeige kann infolge auftre-
tender Beweisschwierigkeiten zum Verlust von
Garantieansprüchen führen.