
14
Kochfeldeinbau
• Unter dem Kochfeld muß mit einem Min-
destabstand von 50 mm ein Zwischen-
boden angebracht werden. Dieser muß
herausnehmbar sein, um einen leichten
Zugang für den Fachmann zu ermögli-
chen.
• Unter dem Kochfeld darf kein Backofen
eingebaut sein.
• Es ist dafür zu sorgen, daß wegen
Brandgefahr keine feuergefährlichen,
leicht entzündbaren oder durch Wärme
verformbare Gegenstände direkt neben
dem Kochfeld angeordnet bzw. gelegt
werden.