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Veröffentlichungen
Erteilungen
Schutzzertifikate
Änderungen in der Person des
Patentinhabers
Firmenänderungen
Wiedereinsetzungsbewilligungen
Versagung
Erlöschung durch Nichtzahlung
Erlöschung durch Zeitablauf
Hinweise
Die komplette Ausgabe des Patentblattes, II. Teil, besteht aus dem II. Teil A und B.
Der II. Teil A enthält Bekanntmachungen, Zurückziehungen und Versagungen von Anmeldungen nach Bekanntmachung, Erteilungen,
Ausgegebene Patentschriften, Schutzzertifikate, Änderungen in der Person des Patentinhabers, Firmenänderungen,
Wiedereinsetzungsbewilligung, Nennung als Erfinder, Erlöschungen.
Der II. Teil B enthält die veröffentlichten Europäischen Patente, bei denen Österreich als Vertragsstaat benannt wurde, sowie Europäische
Anmeldungen und Patente betreffende ergänzende Informationen. Die Rubrik „Veröffentliche Europäische Patente, bei denen Österreich als
Vertragsstaat benannt wurde“ enthält nur die jeweils erste IPC. Weitere IPC Klassen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Europäischen
Druckschrift.
Bibliographische Daten von veröffentlichten PCT-Anmeldungen können der PCT-Gazette entnommen werden und sind auch auf der Homepage
der WIPO http://www.wipo.int/ unter Official Notices (PCT Gazette) Collection oder über PATENTSCOPE abrufbar.
Veröffentlichungen (Bekanntmachungen von Anmeldungen idF des PatG nach dem 1.7.2005)
Die Patentanmeldung wird gemäß § 101 des Patentgesetzes 1970 (idF ab dem 1.7.2005) in der Regel nach Ablauf von achtzehn Monaten nach
dem Prioritätstag ungeprüft veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Anmeldung erfolgt über die Homepage:
http://pubserv.patentamt.at/PublicationServer/search.jsp?lg=de und enthält die Beschreibung, die Patentansprüche, die Zeichnungen und die
Zusammenfassung jeweils in der ursprünglich eingereichten Fassung sowie als Anlage einen Recherchenbericht, wenn dieser vor Abschluss
der technischen Vorbereitungen für die Veröffentlichung vorliegt. Die Anmeldung gibt dem Anmelder vom Tag ihrer Bekanntmachung im
Patentblatt an einstweilen gegen denjenigen einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, der den Gegenstand der Anmeldung unbefugt
benützt hat, sofern es in weiterer Folge zu einer Patenterteilung kommt.
Erteilungen (von Patenten idF des PatG ab dem 1.7.2005)
Die Erteilung des Patentes wird im Patentblatt bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung im Patentblatt treten die gesetzlichen Wirkungen des
Patentes ein. Innerhalb von vier Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung der Erteilung im Patentblatt kann Einspruch gegen die
Patenterteilung erhoben werden.
Redaktion, Verwaltung und Verlag
im Österreichischen Patentamt
Wien XX., Dresdner Straße 87
Postanschrift: Postfach 95
1200 Wien
Wien, 15. Juni 2014 / 111. Jahrgang / Nr. 6
Erscheint am 15. jedes Monats
Bestellung beim Österreichischen Patentamt
DVR: 0078018
Bezugspreise:
Einzelne Hefte:
vollst. Ausgabe 31,00 EUR
Ein Jahrgang:
I. Teil 74,00 EUR, II. Teil A 114,00 EUR, II. Teil B 157,00 EUR,
II. Teil A und B 252,00 EUR, vollst. Ausgabe 322,00 EUR
Die angeführten Bezugspreise gelten ohne Unterschied für das In- und Ausland,
sowie auch für früher erschienene Hefte und Jahrgänge (soweit verfügbar)
Inhalt
II. Teil A