
Wichtige Hinweise für die Käufer bei Fahrzeugen der MA 48 und MA 6:
Im Zuge der Kraftfahrzeugabholung vom Aufbewahrungsplatz der Magistratsabteilung 48 sind
das Manipulieren sowie allfällige Instandsetzungsarbeiten im Bereich des Motorraumes
verboten!
Weiters weisen wir darauf hin, dass es sich bei den Fahrzeugen der MA 48/ Abschleppgruppe
und bei der MA 6 um beschlagnahmte Fahrzeuge handelt, daher sind weder Schlüssel noch
Papiere vorhanden.
Die innerhalb der vorgesehenen Frist nicht a/jointfilesconvert/404362/bgeholten Fahrzeuge werden auf Kosten des
Käufers umgestellt. Der Transportkostenersatz dafür beträgt 66,– je Fahrzeug und die ab
diesem Zeitpunkt zu entrichtende Lagergebühr 9,– je Fahrzeug und je angefangenem
Kalendertag. Der Kostenersatz ist bei Abholung des Fahrzeuges bar zu bezahlen.
Die Lagergebühr für LKW bis 2,5 t beträgt 17,–
Die Lagergebühr für LKW über 2,5 t beträgt 27,–
Im Falle der Nichtabholung innerhalb von 4 Wochen nach der Versteigerung werden die KFZ in
der 5. Lagerwoche von der MA 48 auf Kosten und Gefahr des Käufers in das KFZ / TECHNIK
ZENTRUM WIEN, 1230 Wien überstellt. Der Kostenersatz dafür beträgt 143,90.
Sollte die Abholung dieser Objekte vom Dorotheum nicht binnen einer Frist von 14 Tagen
erfolgen, ist das Dorotheum berechtigt, diese gemäß der Geschäftsordnung für den
Versteigerungsbetrieb ohne Benachrichtigung des Käufers der Wiederverwertung zuzuführen.
Die bei der MA 48 schaugestellten Kraftfahrzeuge werden nur gegen Vorlage des
Ausfolgeschein übergeben.
Auf dem Kundenparkplatz a/jointfilesconvert/404362/bgestellte Fahrzeuge werden nach 24 Stunden kostenpflichtig
a/jointfilesconvert/404362/bgeschleppt.
Kraftfahrzeuge mit Amtsbescheinigungen müssen bei einer eventuellen Instandsetzung
einzelgenehmigt werden. Bei Altmaterial ist das jedoch nicht mehr möglich.
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