
Garantiebedingungen
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zung die Wegezeiten und Anfahrtskosten unseres Kundendienst-Personals, soweit diese
im Zusammenhang mit der Durchführung der Instandsetzung nach dieser Garantie
anfallen, und die Kosten des bei Werkstatt-Reparatur durchzuführenden Hin- und
Rücktransportes nicht in Rechnung gestellt.
Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten werden alle Funktionsfehler, die nachweis-
bar trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
gültigen Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen auf Fabrikations- oder Mate-
rialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Während der
weiteren Garantiezeit von 24 Monaten werden Schäden an emaillierten Innenkesseln
der Heißwasserspeicher entweder durch Reparatur ohne Berechnung des Kessels, oder
durch Austauschen des Gerätes gegen Verrechnung einer Pauschale behoben.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser Garantie erfasst, wenn sie inner-
halb von 4 Wochen nach Übergabe des Hausgerätes unserem Kundendienst angezeigt
werden.
Schäden aufgrund chemischer und elektrochemischer Einwirkung des Wassers, sowie
Einregulierungs- und Umstellungsarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht
unter diese Garantie.
Transportschäden müssen - entsprechend den Bedingungen des Transporteurs - gegen
den Transporteur geltend gemacht werden. Kosten von Dritten (insbesondere für Mon-
tage, Installation, usw.) werden von uns nicht übernommen.
Bei Reparaturversuchen durch Unbefugte besteht kein Garantieanspruch.
Über die erbrachten Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche jeglicher Art beste-
hen nicht. Ausgeschlossen sind alle Schadenersatzansprüche einschließlich Folgeschä-
den, sofern eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
6. Gerichtsstand hinsichtlich dieser Garantie ist Wien, soweit nicht aus zwingenden
gesetzlichen Gründen ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
Electrolux Hausgeräte Ges.m.b.H., Herziggasse 9, 1230 Wien