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Garantie
2 Jahre Garantie auf Haushaltgeräten
Wir gratulieren Ihnen zum Erwerb eines WYSS - Produktes. Sie
haben eine gute Wahl getroffen und ein Produkt von höchster
Qualität ausgewählt, welches ebenfalls von der Ökobilanz her
ausgezeichnete Werte erreicht.
Für die Betriebsfähigkeit und die Betriebssicherheit dieses Appa-
rates leisten wir insoweit eine zweijährige Garantie, als wir ge-
währleisten, dass der Apparat frei von Material und
Herstellungsfehlern ist. Während der Garantiezeit von zwei Jah-
ren, vom Tage der Erst-Installation des Apparates an, ersetzen wir
dem Besitzer kostenlos defekte Teile im Rahmen der nachfolgen-
den Bestimmungen. Die neue Garantiefrist von 2 Jahren gilt nur
für Geräte, die mit dieser Garantiebroschüre ausgestattet sind. Die
Garantie gilt jedoch nur, sofern die Prüfung durch Gebrüder WYSS
AG/SA zweifelsfrei einen Defekt gemäss diesen Garantiebestim-
mungen ergab.
Für die Garantie gilt folgendes:
1. Die Garantie gilt für Apparate, welche in der Schweiz oder dem
Fürstentum Liechtenstein in Betrieb sind und durch WYSS ver-
trieben wurden.
2. Die Garantieansprüche können nur gegen Vorweisung dieses
vom Händler korrekt ausgefüllten Garantiescheines oder Vor-
weisung der Verkaufsrechnung mit Angabe der Serienummer
geltend gemacht werden.
3. Von den Garantieleistungen ausgenommen sind: Beschädigun-
gen aufgrund von Missbrauch oder Vernachlässigung, man-
gelnde Wartung und Reinigung, unsachgemässe Behandlung
und Installation, nicht einwandfreier Stromzufuhr, Einwirkung
von Wasser, Feuer, elektromagnetischen Feldern oder höherer
Gewalt. Beleuchtungskörper, Glas-, Plastik- und Verschleisstei-
le. Ferner sind ausgeschlossen, Schäden, die durch Transporte
nach der Lieferung an den ersten Käufer entstehen und Trans-
portspesen, falls ein Apparat vom Monteur nicht mit dem Per-
sonenwagen erreichbar ist.
4. Die Garantiepflicht erlischt, wenn Reparaturen, Veränderungen
oder Ersatz einzelner Teile von anderer Seite als von Gebrüder
WYSS AG/SA autorisierten Kundendienststellen vorgenommen
werden.
5. Werden Reparatur- oder Kundendienstarbeiten angefordert aus
Gründen, die durch diese Garantie nicht gedeckt sind, so sind
sie vom Auftraggeber zu bezahlen.
6. Ersetzte Teile werden Eigentum von Gebrüder WYSS AG/SA
und sind auf erstes Begehren zurückzusenden.
7. Das Entfernen oder Unkenntlichmachen der ursprünglichen Se-
rienummer an den Geräten, sowie Verwendung von Nicht-Origi-
nal - Ersatzteilen entbindet Gebrüder WYSS AG/SA von jeder
Garantiepflicht.
8. Erfüllte Garantiearbeiten bewirken keine Verlängerung der Ga-
rantiefrist des Gerätes.
9. Der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens
kann nicht gewährt werden.
Inbetriebnahme Modell Seriennummer
Datum/Ort Stempel der Lieferfirma Gebrüder WYSS AG
Waschmaschinenfabrik
6233 Büron
041 933 00 74
Fax 041 933 13 20